Pflegegeld

Pflegegeld erhält jede pflegebedürftige Person die zuhause (alleine) von Angehörigen oder ehrenamtlichen Pflegepersonen gepflegt wird. Sollte man zusätzliche Hilfe eines Pflegedienstes in Anspruch nehmen erhält man eine Kombinationsleistung. Das Pflegegeld errechnet sich anhand des bestehenden Pflegegrades. Zu beachten ist das Pflegegeld erst ab einem Pflegegrad 2 gezahlt wird. Eine Person mit Pflegegrad 1 ist nicht berechtigt Pflegegeld zu erhalten.

Das Pflegegeld wird monatlich direkt an den Versicherten ausgezahlt. Dabei richtet sich die Höhe des Betrages nach dem Pflegegrad, in welchen der Betroffene durch ein Gutachten (erfolgt nach dem Pflegeantrag) des Medizinischen Dienstes der Krankenversicherung eingestuft wurde.

Höhe des Pflegegeldes

Das Pflegegeld ist nach der Schwere der Pflegebedürftigkeit, also dem Pflegegrad gestaffelt.

Der Versicherte kann grundsätzlich frei über das Pflegegeld verfügen und dieses zum Beispiel regelmäßig an die ihn versorgenden und betreuenden Personen als Entschädigung weitergeben. Darüber hinaus kann das Pflegegeld auch zur Finanzierung von Pflegehilfsmitteln dienen, die eine Pflege vereinfachen.

Monatliches Pflegegeld (in Euro) in den jeweiligen Pflegegraden:

PflegegradPflegegeld
Pflegegrad 1
Pflegegrad 2332,- €
Pflegegrad 3573,- €
Pflegegrad 4765,- €
Pflegegrad 5947,- €
Stand 01.01.2024