Mit dem GdB – Grad der Behinderung wird die Stärke der Behinderung dargestellt. Es handelt sich hier um eine gesetzlich festgelegte Maßeinheit. Der Grad der Behinderung beginnt bei 20 und geht bis zu einen Wert von 100. Hierbei handelt es sich nicht wie Umgangssprachlich gesagt um %-Werte. Je höher der Grad der Behinderung desto höher die Beeinträchtigung. Dieser Wert wird anhand der Versorgungsmedizinischen Grundsätze ermittelt. Hierbei werden die persönlichen Einschränkungen anhand Ärztlicher Unterlagen ermittelt und dabei jeder Einschränkung aufgrund der Versorgungsmedizinischen Grundsätze ein GdB-Wert zugeordnet. Um den Gesamt-GdB zu ermitteln werden die GdB-Werte nicht einfach addiert, sondern es wird ermittelt wie sich die Einschränkungen untereinander beeinflussen. Ein zertifizierter Gutachter ermittelt hieraus den Gesamt-GdB. Je nach Einschränkung können unter Umständen auch sogenannte Merkzeichen zuerkannt werden
Hierbei ist zu beachten:
Trotz einer gesetzlich festgelegten Verfahrensweise sind die Ergebnisse bei jedem Gutachter unterschiedlich da gerade bei der Schwere einer Erkrankung teilweise die persönliche Sichtweise des Gutachters den Einzel-GdB schonmal um einen Wert von 10-20 erhöhen oder erniedrigen kann. Sollten Sie meinen es werden nicht alle Einschränkungen anerkannt oder der ermittelte Gesamt-GdB erscheint Ihnen zu niedrig stellen Sie fristgerecht Einspruch und erkundigen Sie sich notfalls bei einem Sozialverband oder Rechtsanwalt für Sozialrecht.
Weitere Infos:
Was sind Merkzeichen und was kann man damit anfangen.
Eine Übersicht über die Versorgungsmedizinischen Grundsätze.
Wann erhalte ich einen Schwerbehindertenausweis und was kann ich damit machen.