Ein Schwerbehindertenausweis ist dafür gedacht sich gegenüber dem Arbeitgeber, staatlichen Stellen und anderen Institutionen als Schwerbehinderter auszuweisen und um Nachteilsausgleiche zu beantragen. Dieses Dokument ist ein Deutschlandweiter einheitlicher Nachweis. Man kann ab einem GdB von 50 einen Schwerbehindertenausweis beantragen. Dieser Antrag wird wird vom Versorgungsamt oder einer anderen anerkannten Behörde ausgestellt.
Um einen Schwerbehindertenausweis zu erhalten müssen Sie einen Antrag auf Feststellung einer Schwerbehinderung stellen. Sollte die für Sie zuständige Stelle mindestens einen Gesamt-GdB von 50 feststellen wird Ihnen ein Ausweis ausgestellt und zugesandt. Dieser Ausweis ist standardmäßig „Grün“. Sollte Ihnen ein Merkzeichen G, AG, H, Bl, oder Gl zuerkannt werden ist der Ausweis „Grün/Orange“.
Ein Schwerbehindertenausweis wird mit einer Gültigkeitsdauer von maximal 5 Jahren ausgestellt. Eine unbegrenzte Gültigkeit wird nur in Ausnahmefällen möglich wenn eine wesentliche Besserung der gesundheitlichen Verhältnisse nicht zu erwarten ist.
Sollte eine wesentliche Änderung der gesundheitlichen Beeinträchtigungen erfolgen, egal ob eine Verbesserung oder Verschlechterung eingetreten ist, so ist dies umgehend dem Versorgungsamt mitzuteilen. Das gilt auch wenn der Schwerbehindertenausweis eine unbegrenzte Gültigkeit hat.
Bemerkung: Der Schwerbehindertenausweis berechtigt nicht zum benutzen eines Schwerbehindertenparkplatz !!! Hierfür ist ein Parkausweis nötig.