Bewohner von Altenheimen sollen zuerst geimpft werden !
Jetzt ist amtlich, wer in Deutschland zuerst gegen Corona geimpft werden soll! Die Ständige Impfkommission (STIKO) hat ihre endgültige Empfehlung am Abend veröffentlicht.
Zur ersten Gruppe, die nach Weihnachten und im Januar geimpft werden soll, gehören die über 80-Jährigen, Bewohner von Alten- und Pflegeheimen, besonders gefährdetes Personal in Kliniken und Pflegeeinrichtungen sowie in der ambulanten und stationären Altenpflege.
In einem Punkt weicht die STIKO von ihrem bisherigen Entwurf der Impfempfehlung ab – und sagt ganz klar, wer als Erstes dran sein muss: „Innerhalb der Stufe 1 sind die über 80-Jährigen und die Bewohner von Altenpflegeheimen besonders gefährdet und sollten, trotz schwerer Erreichbarkeit, zu Beginn der Impfaktionen geimpft werden.“ Da nicht genügend Impfstoff vorhanden sein wird, um alle Bürger gleichzeitig zu impfen, bedeutet das: Alte und Kranke zuerst – noch vor Ärzten und Pflegern in Notaufnahmen, Intensiv- und Corona-Stationen.
Wichtig: Diese Empfehlung der STIKO wird die Grundlage für die offizielle Impfempfehlung des Bundesgesundheitsministeriums. Und: Die Länder und der Bund „sollen“ sich laut Gesetz an die STIKO-Empfehlung halten – müssen aber nicht dem gesamten Papier folgen.
So stünde es den Ländern frei, etwa Polizisten früher impfen zu lassen, wie es Innenminister bereits gefordert hatten. STIKO-Chef Prof. Thomas Mertens hatte bereits erklärt, dass dann andere Gruppen zugunsten der Polizisten nach hinten verschoben werden müssten.
Das sind die sechs Kategorien
▶ Kategorie 1 (8,6 Millionen Menschen):
- BewohnerInnen von Senioren- und Altenpflegeheimen
- Personen im Alter von über 80 Jahren
- Personal mit besonders hohem Ansteckungsrisiko in medizinischen Einrichtungen
- Personal in medizinischen Einrichtungen mit engem Kontakt zu vulnerablen Gruppen
- Pflegepersonal in der ambulanten und stationären Altenpflege
- andere in Senioren- und Altenpflegeheimen Tätige mit Kontakt zu den BewohnerInnen
▶ Kategorie 2 (6,7 Millionen Menschen):
- Personen im Alter von 75 bis 79 Jahren
- Personal mit hohem Ansteckungsrisiko in medizinischen Einrichtungen
- Personen mit einer Demenz oder geistigen Behinderung in Institutionen
- Tätige in der ambulanten oder stationären Versorgung von Personen mit Demenz oder geistiger Behinderung
- Personen mit Downsyndrom
▶ Kategorie 3 (5,5 Millionen Menschen):
- Personen im Alter von 70 bis 74 Jahren
- Personen, die eine Organtransplantation hinter sich haben
- Personen mit Vorerkrankungen mit hohem Risiko
- Bewohner und Tätige in Gemeinschaftsunterkünften
- enge Kontaktpersonen von Schwangeren
Zur Erklärung, warum enge Kontaktpersonen in der Liste auftauchen, nicht aber Schwangere selbst, schreibt die STIKO: „Da die Impfstoffe zumindest initial nicht für Schwangere zugelassen sein werden, sollte in Erwägung gezogen werden, enge Kontaktpersonen von Schwangeren, insbesondere deren PartnerInnen zu impfen, um die Schwangeren indirekt zu schützen.“
- enge Kontaktpersonen beziehungsweise Pflegende von Personen mit hohem Risiko
- Personal mit moderatem Ansteckungsrisiko in medizinischen Einrichtungen und in Positionen, die für die Aufrechterhaltung der Krankenhausinfrastruktur besonders relevant sind
- Teilbereiche des Öffentlichen Gesundheitsdienstes (ÖGD)
▶ Kategorie 4 (6,9 Millionen Menschen):
- Personen im Alter von 65 bis 69 Jahren
- Personen mit Vorerkrankungen mit moderat erhöhtem Risiko und deren engste Kontaktpersonen
- Personal mit niedrigem Ansteckungsrisiko in medizinischen Einrichtungen
- Lehrer und Erzieher
- Personen mit prekären Arbeits- und/oder Lebensbedingungen
▶ Kategorie 5 (9 Millionen Menschen):
- Personen im Alter von 60 bis 64 Jahren
- Schlüsselpersonal der Landes- und Bundesregierungen
- Beschäftigte im Einzelhandel
- Beschäftigte zur Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit mit erhöhtem Ansteckungsrisiko
- Berufsgruppen der kritischen Infrastruktur (Polizei, Feuerwehr, ÖPNV, Müll u. a.)
▶ Kategorie 6 (45 Millionen Menschen):
- Alle übrigen Personen im Alter von unter 60 Jahren.
Der Plan zeigt auch: Zunächst werden mobile Einsatzteams mit dem Corona-Impfstoff ausrücken und die Menschen an ihrem Wohnort (Senioren- und Altenheime) impfen.
Erst im Januar werden dann die über 400 Impfzentren in Deutschland für die Impfungen aktiviert – zuvor dienen sie als Verteilungs- und Lagerzentren.
Prüfung von „Moderna“-Impfstoff schon Anfang Januar
Und auch der nächste Impfstoff steht bereits in den Startlöchern! Denn wie nun bekannt wurde will die Europäische Arzneimittelagentur (EMA) bereits am 4. Januar über die Zulassung eines weiteren Corona-Impfstoffes entscheiden. Konkret: das Präparat des US-Herstellers Moderna. Das teilte die Behörde am Donnerstagabend in Amsterdam mit.
Der Impfstoff von Moderna könnte damit aller Voraussicht nach der zweite sein, der in der EU auf den Markt kommt. Zuvor hatte die EMA angegeben, dass sie am 12. Januar über den Moderna-Impfstoff entscheiden werde. Das Pharmaunternehmen habe aber bereits am Donnerstag und damit früher als erwartet das letzte Datenpaket übermittelt.
„Dieses enthält spezifische Informationen für die Herstellung für den EU-Markt“, teilt die Behörde mit. Bei der wissenschaftlichen Bewertung aller Daten und Studien würden aber keine Abstriche bei der Sicherheit und Wirksamkeit gemacht.