Die Notruf-App „Nora“ ermöglicht es, Polizei, Feuerwehr und Rettungsdienst schnell und einfach zu alarmieren, ohne dabei sprechen zu müssen. Sie eignet sich deshalb insbesondere für Menschen, die nicht oder nicht gut telefonieren können. „Nora“ ist die offizielle Notruf-App der Bundesländer. Sie wurde insbesondere für Menschen entwickelt, die nicht gut sprechen können, zum Beispiel wegen einer […]
Vorsicht – Betrug bei der Internetsuche
Aus aktuellen Anlass berichten wir heute über einen neuen Betrug in der Internetsuche. Wenn man in der Internetsuche z.B. bei Google nach Schwerbehinderung, Pflege oder ähnlichen Dingen sucht kriegt man neuerdings ungewöhnliche Seiten angezeigt. Dabei handelt es sich um Internetseiten aus Italien (Endung .it), Dänemark (Endung .dk) oder andere Länder. Auffallend hierbei ist das der […]
Schock-Urteil für Pflegebedürftige
Pflege zu Hause kostet jetzt 10 000 Euro – im Monat !
Urteil: Eine Million Euro Schmerzensgeld für Tyler
Behandlungsfehler in Limburger Krankenhaus verursacht Schwerbehinderung eines Kindes. Gericht spricht hohes Schmerzensgeld zu.
Fachverbände für Menschen mit Behinderung kämpfen erfolgreich für Assistenz im Krankenhaus
Fachverbände kämpfen erfolgreich für Assistenz von Schwerbehinderten im Krankenhaus.
Schwerbehinderung ist kein Freibrief für Rassismus
Fristlose Kündigung bei Rassismus durch einen Schwerbehinderten jederzeit möglich.
Urteil: Menschen mit Behinderung dürfen nicht zu Heimwechsel gezwungen werden
Menschen mit Behinderungen können nicht dazu gezwungen werden, in ein anderes Pflegeheim zu wechseln.
„Schwer in Ordnung“ statt „Schwerbehindert“ – neue Ausweishülle nun auch im Enzkreis erhältlich
Inhaber eines Schwerbehinderten-Ausweises in Scheckkartenform können ab sofort die Kopfzeile von „Schwerbehindert“ in „Schwer-in-Ordnung“ umtaufen.
Minderwertige Masken für Behinderte? Spahn empört über Vorwürfe
Spahns Ministerium soll vorgehabt haben, schlecht geprüfte Masken an Behinderte und Obdachlose zu geben.
Keine Diskriminierung bei verspäteter Mitteilung einer Schwerbehinderung in einer Bewerbung
Ein schwerbehinderter Mensch muss eine bestehende Behinderung dem potenziellen Arbeitgeber rechtzeitig mitteilen. Erwähnt er die Information dennoch nicht in der Bewerbung und wird nicht zu einem Vorstellungsgespräch eingeladen, wurde er dadurch laut Bundesarbeitsgericht nicht wegen seiner Behinderung benachteiligt.