Kassenpatienten sollen leichter an medizinisches Cannabis kommen

VERTRAG ZWISCHEN AOK UND DGS

Cannabis kann seit 2017 als Medizin verschrieben werden

Seit rund vier Jahren kann Cannabis in Deutschland offiziell als Medizin verschrieben werden. Doch die bürokratischen Hürden sind noch immer groß. Viele Schmerzpatienten scheitern mit ihrem Antrag bei der Krankenkasse, obwohl ihr Arzt eine Therapie mit Cannabinoiden verschreibt. Das soll sich jetzt ändern.

Ein Selektionsvertrag zwischen der AOK Rheinland/Hamburg und der Deutschen Gesellschaft für Schmerzmedizin e.V. (DGS) will den Zugang zu medizinischem Cannabis erleichtern. Das verkündete die DGS in einer Pressekonferenz am Mittwoch.

In Deutschland soll medizinisches Cannabis von Ärzten nur dann verordnet werden, wenn Standardtherapieformen ausgeschöpft wurden. Besonders Schmerzpatienten und Menschen mit chronischen Krankheiten können von einer Behandlung profitieren. Der Haken: Selbst wenn der Arzt in Absprache mit dem Patienten eine Therapie mit Cannabinoiden anstrebt, kann die Krankenkasse diese durch einen Genehmigungsvorbehalt ablehnen. Ein Drittel der Cannabis-Anträge werden abgelehnt.

Obwohl keine Hinweise auf eine missbräuchliche Auslegung oder Anwendung des Gesetzes vorliegen, würden noch immer gut ein Drittel der Anträge abgelehnt, so Dr. Johannes Horlemann, Präsident der DGS. Dadurch würde es unnötig lange dauern, bis Betroffene versorgt werden können.

Der neue Vertrag mit der AOK Rheinland/Hamburg beinhaltet eine Aufhebung dieses Genehmigungsvorbehaltes bei der Erstverordnung durch die Krankenkassen. Dadurch können Anträge von der Kasse nicht mehr abgelehnt werden, solange die Cannabistherapie nach den gesetzlichen Vorgaben erfolgt. Das Abkommen soll noch in der ersten Jahreshälfte 2021 Inkrafttreten.

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