Kombinationsleistung (Pflegegeld und Sachleistung)

Was ist Kombinationspflege ?

Von Kombinationspflege spricht man, wenn für die häusliche Pflege ein anteiliges Pflegegeld bezogen UND ein Pflegedienst in Anspruch genommen wird, also die Kombination von Geldleistungen und Sachleistungen. Sprich: Wenn die Pflege in Kombination von pflegenden Angehörigen und einem Pflegedienst durchgeführt wird.

Das Pflegegeld vermindert sich dann anteilig (prozentual) in dem Umfang, in dem in dem jeweiligen Monat ambulante Pflegesachleistungen in Anspruch genommen worden sind.

Pflegebedürftige mit Pflegegrad 2 bis 5 können Pflegegeld und Pflegesachleistung kombinieren.

Ob Pflegebedürftige Pflegesachleistung oder Pflegegeld beziehen möchten, bleibt ihnen selbst überlassen. Doch die Wahlfreiheit geht noch einen Schritt weiter: Man kann beide Leistungen miteinander kombinieren. Dies bietet sich vor allem in solchen Fällen an, in denen die Betroffenen grundsätzlich die Pflege durch Angehörige organisiert haben, diese aber nicht die gesamte Pflege leisten können. Ein Teil der Leistung wird über einen Pflegedienst in Anspruch genommen, und die Restleistung zahlt die Pflegekasse als anteiliges Pflegegeld aus.

Wie wird die Kombinationsleistung berechnet ?

Die Kombinationsleistung wird anteilig berechnet: Der Anspruch auf Pflegegeld verringert sich um den Prozentsatz der ausgeschöpften Pflegesachleistungen. Je mehr Ausgaben also für Pflegedienstleistungen eines Pflegedienstes ausgegeben wird, desto geringer ist das Pflegegeld. Andersherum: Umso weniger Pflegesachleistung ein Pflegebedürftiger benötigt, desto mehr Pflegegeld steht ihm zu.

Berechnung der Kombinationsleistung

Kombinationsleistung: Anspruch bei Pflegegrad 2

% Anteil von Pflegesachleistung% Anteil von PflegegeldPflegesachleistungPflegegeld
100%0%761,00 €0,00 €
90%10%684,90 €33,20 €
80%20%608,80 €66,40 €
70%30%532,70 €99,60 €
60%40%456,60 €132,80 €
50%50%380,50 €166,00 €
40%60%304,40 €199,20 €
30%70%228,30 €232,40 €
20%80%152,20 €265,60 €
10%90%76,10 €298,80 €
0%100%0,00 €332,00 €
Stand 01.01.2024

Kombinationsleistung: Anspruch bei Pflegegrad 3

% Anteil von Pflegesachleistung% Anteil von PflegegeldPflegesachleistungPflegegeld
100%0%1432,00 €0,00 €
90%10%1288,80 €57,30 €
80%20%1145,60 €114,60 €
70%30%1002,40 €171,90 €
60%40%859,20 €229,20 €
50%50%716,00 €286,50 €
40%60%572,80 €343,80 €
30%70%429,60 €401,10 €
20%80%286,40 €458,40 €
10%90%143,20 €515,70 €
0%100%0,00 €573,00 €
Stand 01.01.2024

Kombinationsleistung: Anspruch bei Pflegegrad 4

% Anteil von Pflegesachleistung% Anteil von PflegegeldPflegesachleistungPflegegeld
100%0%1.778,00 €0,00 €
90%10%1.600,20 €76,50 €
80%20%1.422,40 €153,00 €
70%30%1.244,60 €229,50 €
60%40%1066,80 €306,00 €
50%50%889,00 €382,50 €
40%60%711,20 €459,00 €
30%70%533,40 €553,50 €
20%80%355,60 €612,00 €
10%90%177,80 €688,50 €
0%100%0,00 €765,00 €
Stand 01.01.2024

Kombinationsleistung: Anspruch bei Pflegegrad 5

% Anteil von Pflegesachleistung% Anteil von PflegegeldPflegesachleistungPflegegeld
100%0%2200,00 €0,00 €
90%10%1.980,00 €94,70 €
80%20%1.760,00 €189,40 €
70%30%1.540,00 €284,10€
60%40%1.320,00 €378,80 €
50%50%1.100,00 €473,50 €
40%60%880,00 €568,20 €
30%70%660,00 €662,90 €
20%80%440,00 €757,60 €
10%90%220,00 €852,30 €
0%100%0,00 €947,00 €
Stand 01.01.2024

Kombinationsleistung beantragen

Wenn Sie als pflegender Angehöriger bzw. als Pflegebedürftiger wissen, dass Sie die Pflegesachleistung nicht im vollen Umfang ausschöpfen, sollten Sie die Kombinationsleistung bei Ihrer Pflegekasse beantragen.

Wenn Sie Kombinationsleistung beantragt haben, reicht der Pflegedienst die Rechnung für seine erbrachte Leistungen bei Ihrer Pflegekasse ein. Der Anteil, den Sie nicht in Anspruch genommen haben, wird Ihnen in Form von Pflegegeld ausbezahlt.

Das Pflegegeld wird dann automatisch überwiesen, sobald die Leistung des Pflegedienstes abgerechnet wurde.

Wichtig: Der Pflegebedürftige ist sechs Monate an diese Kombinationsleistung gebunden. Verändert sich die Pflegesituation allerdings wesentlich, kann die Versorgung vorzeitig angepasst werden. Das ist beispielsweise dann der Fall, wenn sich sein Zustand rapide verschlechtert und der Betroffene dadurch häufiger vom Pflegedienst versorgt werden muss.