Häusliche Pflege

Sehr zu empfehlen der Info-Flyer zur häuslichen Pflege des Bundesgesundheitsministeriums.

Link: Info-Flyer zur häuslichen Pflege

Häusliche Pflege von Angehörigen: Diese Kosten übernimmt die Pflegekasse

Pflegebedürftigkeit kann jeden treffen, von heute auf morgen durch einen schweren Unfall, aufgrund einer schleichenden Krankheit oder aufgrund des Alters. Die meisten Menschen würden gerne in einem solchen Fall im eigenen Heim betreut werden, am liebsten durch Angehörige.

Gerade angesichts der demographischen Alterung und damit einer steigenden Zahl der Pflegebedürftigen wird die häusliche Pflege immer unverzichtbarer für die Gesellschaft und die Betroffenen. Sie geht aber auch mit einer größeren Belastung für die Angehörigen einher. Gemäß SGB XI hält die Pflegeversicherung verschiedene Leistungen für die häusliche Pflege bereit.

Beachten Sie hierzu auch unseren Artikel über Pflegegrade.

Tip: Pflegende Angehörige haben einen Anspruch auf zum Verbrauch bestimmte Pflegehilfsmittel im Wert von 40 Euro pro Monat, wenn ein anerkannter Pflegegrad vorliegt !

Pflegehase

Was ist häusliche Pflege ?

Diese Art der Betreuung und Versorgung findet in der eigenen Wohnung des Hilfebedürftigen oder in der Wohnung der pflegenden Angehörigen statt und kann entweder von der Familie, von ehrenamtlichen Helfern oder von professionellen Pflegediensten übernommen werden. Bei der häuslichen Pflege, auch ambulante Pflege genannt erhalten pflegebedürftige Menschen medizinische, pflegerische und hauswirtschaftliche Versorgung im häuslichen Umfeld.

Bei der Betreuung durch Angehörige zahlt die Pflegeversicherung ein vom Pflegegrad abhängiges Pflegegeld direkt an den Versicherten. Dieser kann über die Verwendung dieser Mittel frei entscheiden. Bei der Inanspruchnahme eines professionellen Pflegedienstes im Rahmen der Verhinderungspflege übernimmt die Pflegekasse den entsprechenden Betrag für maximal vier Wochen pro Kalenderjahr.

Ohne die Leistungen von ambulanter Pflege wäre es für viele pflegebedürftige Menschen heute kaum denkbar, zu Hause in ihrer vertrauten Umgebung zu leben. Durch einen Unfall oder eine schwere Krankheit kann man von einem Tag auf den anderen pflegebedürftig werden. Manchmal ist häusliche Pflege vorübergehend notwendig, bis man wieder gesund wird. Man kann aber auch dauerhaft auf die pflegerische Versorgung durch einen ambulanten Pflegedienst oder pflegende Angehörige angewiesen sein. Die Mitarbeiter von ambulanten Pflegediensten, nahestehende Angehörige oder Helfer/innen der sog. 24-Stunden-Betreuung können Pflegebedürftige dabei unterstützen, ihren Alltag besser zu bewältigen.

In manchen Pflegehaushalten setzt sich die Versorgung aus pflegenden Angehörigen und einem ambulanten Pflegedienst zusammen, je nach Pflegegrad. Im Falle der Versorgung durch pflegende Angehörige können ambulante Pflegedienste auch mal stundenweise zur Entlastung der Angehörigen engagiert werden. Und im Falle der Verhinderungspflege oder Tagespflege und Nachtpflege übernehmen Pflegedienste ersatzweise die komplette Versorgung des Pflegebedürftigen.

Tip: Hausnotruf

Ergänzend zur Pflege durch Angehörige oder der ambulanten Pflege durch einen Pflegedienst empfiehlt es sich einen Hausnotruf installieren zu lassen. So kann eine Sicherheit garantiert werden wenn kein Angehöriger oder Mitarbeiter des Pflegedienstes in der Nähe ist. Ein Hausnotruf ist ein anerkanntes Hilfsmittel und wird normalerweise von der Pflegekasse mitfinanziert wenn ein Pflegegrad vorliegt.

Wir empfehlen den Hausnotruf des Arbeiter-Samariter-Bundes (ASB)

Link: Hausnotruf des Arbeiter-Samariter-Bundes

Leistungen die ein ambulanter Pflegedienst erbringen kann

Medizinische BehandlungspflegeMedikamentengabe, Verbandswechsel, Injektionen usw.
GrundpflegeHilfe bei der Körperpflege, der Ernährung, der Mobilität, der Förderung und dem Training von Fähigkeiten usw.
Hauswirtschaftliche VersorgungEinkaufen, Kochen, Reinigen der Wohnung usw.
SeniorenbetreuungBeschäftigung, Spaziergänge, Begleitung zu kulturellen Veranstaltungen usw.
Beratung für Pflegebedürftige und ihre AngehörigenPflegekurse, Beratung zur Pflegeeinstufung, Anwesenheit bei der Begutachtung durch den Medizinischen Dienst der Krankenkassen (MDK) usw.
Regelmäßige Beratungs- und Qualitätssicherungsbesuchebei pflegenden Angehörigen, die ihren Pflegebedürftigen allein versorgen (Pflegegeldempfänger)
Verhinderungspflege
Tages- und Nachtpflege

Kosten für ambulante Pflegeleistungen

Durch seine Beitragszahlungen zur Pflegeversicherung erwirbt jeder gesetzliche Versicherte einen Anspruch auf Hilfe, wenn er pflegebedürftig wird. Dann übernimmt die Pflegeversicherung die Kosten für ambulante Pflegeleistungen. Pflegebedürftige erhalten Pflegesachleistungen (bei Leistungen durch einen ambulanten Pflegedienst) oder Pflegegeld (bei Pflege durch einen Angehörigen).

Weil jeder Pflegebedürftige unterschiedliche Hilfen benötigt, lässt sich der Umfang und damit auch die Kosten für Leistungen der ambulanten Pflege nicht pauschal nennen, sondern nur grob einschätzen.