Streit um Lohnkosten in Werkstätten für behinderte Menschen
Bei Kurzarbeit erhalten Angestellte in der Regel 60 Prozent ihres Nettolohnes. Anders ist das bei den Beschäftigten in Werkstätten für Menschen mit Behinderung, denn sie haben nur einen arbeitnehmerähnlichen Mitarbeiterstatus. (Bayern) Zu Beginn der Corona-Krise, Mitte März, bekam jeder Mitarbeiter der Noris Inklusion in Nürnberg einen Brief. Darin hießt es, dass Beschäftigte in der Werkstatt für … Weiterlesen