Die Wertmarke zur Beförderung im öffentlichen Personenverkehr wird ab 01.01.2021 teurer.
Eine schlechte Nachricht für Menschen mit Behinderung: Der Preis einer Wertmarke für Freifahrten im öffentlichen Personennahverkehr erhöht sich ab dem 1. Januar 2021 um elf Euro für Jahres- und um sechs Euro für Halbjahreskarten.
Schwerbehinderte Menschen mit Merkzeichen G, aG, H, Bl oder Gl können mit einer Wertmarke Freifahrten im öffentlichen Personennahverkehr in Anspruch nehmen. Der Preis für die Jahreskarte lag bislang bei 80 Euro, für die Halbjahreskarte entsprechend 40 Euro. Zum 1. Januar 2021 erhöht sich der Preis auf 91 Euro beziehungsweise 46 Euro.
Bei Merkzeichen „H“ oder „Bl“ im Ausweis braucht der behinderte Mensch für die Wertmarke nichts zu bezahlen.
Die Selbstbeteiligung entfällt z.B. auch für behinderte Menschen mit Merkzeichen G, aG oder Gl im Schwerbehindertenausweis, die Grundsicherung, Arbeitslosengeld II oder vergleichbare Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhaltes beziehen.
Die Wertmarke gilt immer für ein Jahr ab dem Monat der Beantragung. Für bereits bezahlte Wertmarken, die erst im Laufe des Jahres 2021 erneut beantragt werden müssen, ist bis zum Zeitpunkt der erneuten Beantragung keine Nachzahlung zu leisten.
Die Kosten für die Wertmarke stellen den erhobenen Eigenanteil dar. Dessen Höhe ist an die Bezugsgröße nach Paragraf 18 Absatz 1 SGB IV gekoppelt. 2016 lag die Bezugsgröße nach Paragraf 18 Absatz 1 SGB IV bei 34.860 Euro. Ab dem 1. Januar 2021 liegt die Bezugsgröße nach Paragraf 18 Absatz 1 SGB IV bei 39.480 Euro. Dieser Wert liegt um 13,25 Prozent (= Faktor 1, 1325) über dem Wert von 2016. Entsprechend erhöhen sich auch die Eigenbeteiligung für die unentgeltliche Beförderung nach Paragraf 228 Absatz 2 Satz 2 SGB IX.
Der Sozialverband VdK hat sich in der Vergangenheit gegen eine solche Kopplung der Eigenbeteiligung an die Bezugsgröße ausgesprochen, leider erfolglos.