NRW-Erlass: Schnellere Impfung für Menschen mit hohem Risiko

In NRW sollen Menschen mit erhöhtem Gesundheitsrisiko ab sofort bevorzugt gegen Corona geimpft werden. Ein Härtefallerlass nennt die Bedingungen.

Corona Impfung
Schnellere Corona Impfung für Personen mit hohem Risiko

Kranke Menschen mit einem erhöhten Gesundheitsrisiko sollen in NRW ab sofort in besonderen Härtefällen die Möglichkeit erhalten, bevorzugt gegen das Coronavirus geimpft zu werden. Das gab das NRW-Gesundheitsministerium am Freitag bekannt. Das Angebot richte sich ausschließlich an Personen, deren Vorerkrankung nicht in der Corona-Impfverordnung des Bundes aufgeführt ist. Betroffene müssten ein ärztliches Zeugnis von ihrem Hausarzt einholen. Der Hausärzteverband Nordrhein rechnet ab Montag mit zahlreichen Anrufen in den Praxen.

„Es gibt Menschen mit Vorerkrankungen, die sich in der Liste der Corona-Impfverordnung nicht wiederfinden“, so NRW-Gesundheitsminister Karl-Josef Laumann (CDU). „Mit der vorliegenden Regelung haben wir ein im Grundsatz pragmatisches Verfahren geschaffen, das den Betroffenen bestmöglich weiterhelfen soll.“ Es gehe ausdrücklich um Einzelfall-Entscheidungen, betonte Laumann. Das könnten zum Beispiel Patienten mit einer unmittelbar bevorstehenden Chemotherapie sein.

Patienten müssen ärztliches Zeugnis einholen

Chronisch Kranke, die in der Corona-Impfverordnung bereits aufgeführt sind, seien von dem Verfahren ausgeschlossen. Für einen Härtefall-Antrag kämen lediglich Personen in Frage, bei denen „nach individueller ärztlicher Beurteilung aufgrund der Seltenheit der Erkrankung oder der besonderen Schwere keine ausreichenden wissenschaftlichen Erkenntnisse“ zum möglichen Infektionsverlauf vorliegen, bei denen jedoch mit einem „hohen Risiko für einen schweren Verlauf“ gerechnet werden müsse, heißt es in der Pressemitteilung.

Das erhöhte Gesundheitsrisiko muss zunächst von einem Arzt bescheinigt werden. Das ärztliche Zeugnis dürfe nicht vor dem 8. Februar 2021 datiert sein. Liegt die Bescheinigung vor, könne der oder die Betroffene einen Antrag beim zuständigen Kreis oder der zuständigen Stadt stellen. Dort werde das ärztliche Zeugnis geprüft und im Zweifelsfall an die Deutsche Rentenversicherung weitergeleitet. Das Ergebnis werde den Antragstellern „zeitnah“ mitgeteilt. Fällt die Prüfung positiv aus, wird ein Termin beim jeweiligen Impfzentrum vereinbart.

Zahlreiche Telefonanrufe in Arztpraxen erwartet

„Der Erlass könnte von vielen als Aufforderung verstanden werden, nochmal beim Hausarzt nachzuhaken“, sagt Monika Baaken, Sprecherin des Hausärzteverbands Nordrhein. Baaken rechne damit, dass zum Wochenanfang eine deutlich erhöhte Anzahl an Telefonanrufen in den Praxen eingehen werde. „Das wird für manche Hausärzte sicherlich sehr anstrengend.“ Wie bei jeder neuen Corona-Regelung seien Hausärzte für die Patienten oft die ersten Ansprechpartner. „Die Leute wollen natürlich wissen, ob sie auch zu den Härtefällen zählen.“

Patienten, die laut Impfverordnung zur Prioritätsstufe zwei („hohe Priorität“) und drei („erhöhte Priorität“) gehören, sind von den Einzelfall-Entscheidungen ausgenommen. Ihnen würde laut NRW-Gesundheitsministerium im März ein gesondertes Impfangebot gemacht. Darunter fallen zum Beispiel Personen mit Demenz, Down-Syndrom, überstandener Organtransplantation oder einer schweren psychiatrischen Erkrankung. Auch Patienten mit einer HIV-Infektion, Immundefizienz oder Rheuma können keinen Härtefall-Antrag stellen.

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