Europaparlament will Anstellungsquote für die Arbeit von Menschen mit Behinderung

Arbeit für Menschen mit Behinderung
Arbeit für Menschen mit Behinderung

Brüssel – Das Europaparlament hat eine Quote für Menschen mit Behinderung in Unternehmen gefor­dert. Wirksame und verhältnismäßige Sanktionen bei Verstößen könnten so ein inklusives Arbeits­umfeld fördern, hieß es in einem gestern angenommenen Bericht. Gelten solle dies vor allem für große Unter­nehmen. Die Institutionen der Europäischen Union sollten hier mit gutem Beispiel vorangehen.

In Deutschland müssen Arbeitgeber mit mindestens 20 Arbeitsplätzen bereits fünf Prozent der Stellen an Menschen mit Schwerbehinderung geben, sie können aber auch eine Ausgleichsabgabe zahlen.Anzeige

Berichterstatterin Katrin Langensiepen von den Grünen sagte, gleichberechtigter Zugang zum ersten Arbeitsmarkt sei für die meisten Menschen mit Behinderung noch fern ab von der Realität. Die Anstel­lungsquote liege bei ihnen nur bei 50,6 Prozent, bei Menschen ohne Behinderung bei 74,8 Prozent. Gleichstellungskommissarin Helena Dalli betonte, Beschäftigung sei der beste Weg, um wirtschaftliche Unabhängigkeit und soziale Inklusion sicherzustellen.

Die Abgeordneten sprachen sich mit ihren Vorschlägen vor allem für die Inklusion von Menschen mit Behinderung auf dem offenen Arbeitsmarkt aus. Sie betonten, geschützte Werkstätten sollten lediglich eine Option für einen befristeten Zeitraum darstellen. Außerdem sollten Menschen, die in den Werk­stätten arbeiten, gleiche Arbeitsrechte wie Menschen auf dem regulären Arbeitsmarkt haben.

Der Christdemokrat Stelios Kympouropoulos wies darauf hin, dass eine Inklusion in allen Lebens­berei­chen für die Integration in den Arbeitsmarkt notwendig sei. Innerhalb der EU-Länder soll nach Willen der Abgeordneten die Definition von Behinderung abgestimmt und vereinheitlicht werden.

Die Mitgliedstaaten sollen demnach auch für die gegenseitige Anerkennung des Behindertenstatus sorgen. Der EU-Behindertenausweis, der Dalli zufolge derzeit in acht Mitgliedstaaten gilt, soll bis Ende 2023 auf die gesamte Union ausgeweitet werden.

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