Bundestag beschließt Teilhabestärkungsgesetz

Der Bundestag hat das Teilhabestärkungsgesetz verabschiedet. Um die Chancen von Menschen mit Behinderung im Arbeitsleben zu verbessern, soll es künftig einheitliche Ansprechstellen für Arbeitgeber geben. Als sogenannte „Lotsen“ sollen sie auf Unternehmen zugehen, um sie für die Beschäftigung schwerbehinderter Menschen zu gewinnen.

Das Teilhabestärkungsgesetz wurde am 22. April 2021 vom Bundestag beschlossen. Das Gesetz sieht eine Vielzahl von Maßnahmen vor, die Verbesserungen und mehr Teilhabechancen für Menschen mit Behinderungen erreichen sollen. Einige Regelungen betreffen dabei auch den Bereich Arbeit und Ausbildung.

Eine Verdoppelung der Ausgleichsabgabe für Betriebe, die keine Menschen mit Behinderung beschäftigen, ist nicht mehr vorgesehen. Diesen ursprünglichen Plan von Arbeitsminister Hubertus Heil (SPD) hat die Union abgelehnt. Um Unternehmen dazu zu bringen, Schwerbehinderte zu beschäftigen, soll es neue Ansprechpartner für Arbeitgeber geben.

Das Teilhabestärkungsgesetz soll die Jobchancen von Menschen mit Behinderung verbessern.

Teilhabestärkungsgesetz: neue Ansprechstellen für Arbeitgeber

Trotz der Ausgleichsabgabe, die Unternehmen mit mehr als 20 Beschäftigten zahlen müssen, wenn sie zu wenig Stellen mit Schwerbehinderten besetzen, werden in Unternehmen weiterhin wenige Menschen mit Behinderungen eingestellt. Um hier gezielt Verbesserungen zu erreichen, wurde im Teilhabestärkungsgesetz festgelegt, künftig einheitliche Ansprechstellen für Arbeitgeber einzurichten. Dazu wird § 185a SGB IX ergänzend in das Sozialgesetzbuch aufgenommen.

Gezielte Beratung und Unterstützung von Arbeitgebern durch „Lotsen“

Die einheitlichen Ansprechstellen sollen Arbeitgeber bei der Ausbildung, Einstellung und Beschäftigung von schwerbehinderten Menschen gezielt informieren, beraten und unterstützen:

  • Sie werden als begleitende Hilfe im Arbeitsleben aus Mitteln der Ausgleichsabgabe finanziert. Sie sollen flächendeckend eingerichtet werden und trägerunabhängig sein.
  • Ihre Aufgabe ist es, künftig gezielt auf Unternehmen zuzugehen, um diese für die Beschäftigung von schwerbehinderten Menschen zu gewinnen.
  • Als „trägerunabhängige Lotsen“ sollen sie Arbeitgebern bei Fragen zur Ausbildung, Einstellung, Berufsbegleitung und Beschäftigungssicherung von schwerbehinderten Menschen zur Verfügung zu stehen.
  • Zudem sollen sie Arbeitgeber bei der Stellung von Anträgen bei den zuständigen Leistungsträgern unterstützen.

Inklusion Behinderter: Ausbildungsförderung wird ausgeweitet

Künftig sollen auch Menschen, die schon in einer Werkstatt für behinderte Menschen arbeiten, über das Budget für Ausbildung gefördert werden können. So soll eine weitere Möglichkeit geschaffen werden, auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt erwerbstätig zu werden. Weitere Neuregelungen betreffen unter anderem die Kompetenzen der Jobcenter, mehr Möglichkeiten, Assistenzhunde mitzuführen, sowie die Einführung einer Gewaltschutzregelung.

Weitere Infos: Wann habe ich eine Behinderung und wie kann ich diese anerkennen lassen ?

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