Eigentümer dürfen gegen Willen der Gemeinschaft umbauen
Der Bundesgerichtshof hat entschieden: Wohnungseigentümer dürfen Maßnahmen für eine Barrierefreiheit auch dann durchsetzen, wenn die anderen Eigentümer im Haus dagegen sind.
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Der Bundesgerichtshof hat entschieden: Wohnungseigentümer dürfen Maßnahmen für eine Barrierefreiheit auch dann durchsetzen, wenn die anderen Eigentümer im Haus dagegen sind.