Mehrbedarf für Behinderte bei Hartz4
Behinderte und von Behinderung bedrohte, erwerbsfähige Hilfebedürftige können den Mehrbedarf auf Antrag erhalten, sofern sie Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben nach § 49 SGB IX, Eingliederungshilfen nach § 54 Abs. 1 S. 1 bis 3 SGB XII oder sonstige Hilfen zur Erlangung eines geeigneten Arbeitsplatzes erhalten. Dabei muss zwingend Erwerbsfähigkeit – die auch Grundvoraussetzung für einen Hartz IV Anspruch ist … Weiterlesen