Pflegekasse muss Klimaanlage mitbezahlen

Eine pflegebedürftige Frau aus Mainz möchte sich eine Klimaanlage einbauen lassen und klagt vor Gericht. Sie will einen Zuschuss der Pflegekasse. Das Gericht gibt der Frau Recht.

Der Einbau einer Klimaanlage bei Pflegebedürftigen muss von Pflegekassen bezuschusst werden. Das hat das Sozialgericht Mainz in einem Fall entschieden, bei dem die pflegebedürftige Klägerin eine Klimaanlage in ihrer Mainzer Wohnung einbauen lassen wollte.

Pflegekasse lehnte zunächst ab

Die Frau beantragte bei der Pflegekasse einen Zuschuss für die Klimaanlage. Die lehnte das jedoch ab – mit dem Argument, dass die Maßnahme unwirtschaftlich sei. Daraufhin klagte die Frau vor dem Sozialgericht Mainz. Ihre Begründung: Aufgrund ihrer Erkrankungen sei der Einbau einer Klimaanlage unverzichtbar. 

Klimaanlage erleichtert Pflege


Nun gab das Gericht der Klage statt. Der Einbau der Klimaanlage erleichtere die häusliche Pflege erheblich, da die Pflege in einem klimatisierten Raum als angenehmer empfunden und auch für die Pflegepersonen der Klägerin weniger anstrengend sei, hieß es im Urteil. 

Bei dem Einbau handelt es sich nicht um die Herstellung eines gehobenen Wohnkomforts entschied das Sozialgericht Mainz


Eine Klimaanlage verhindere zudem gesundheitliche Risiken für die Klägerin. Ein solches Gerät ermögliche ihr eine selbstständigere Lebensführung, weil sie nach einem erholsamen Schlaf weniger auf die Unterstützung ihrer Pflegeperson angewiesen sei. 

In Zeiten des Klimawandels kein Luxus mehr


Bei dem Einbau der Klimaanlage handele es sich auch nicht um die „Herstellung eines gehobenen Wohnkomforts“, so das Gericht weiter. In Zeiten des Klimawandels bilde eine Klimaanlage im Schlafzimmer den allgemeinen Wohnstandard ab. Und dafür habe die Pflegeversicherung einzustehen, so das Gericht in Mainz.

Quelle: SWR3

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