Urteil: Menschen mit Behinderung dürfen nicht zu Heimwechsel gezwungen werden

Menschen mit Behinderungen können nicht dazu gezwungen werden, in ein anderes Pflegeheim zu wechseln. Das hat das Landessozialgericht Niedersachsen-Bremen entschieden.

Rollatoren stehen im Flur im Gemeinschaftsbereich eines Altenheims.
Urteil: Sozialamt muss Heimkosten für Mann weiter übernehmen und darf ihn nicht zum Umzug zwingen.
Bildrechte: dpa

Pflegeheimbewohner, die eine Behinderung haben, müssen nicht gegen ihren Willen in eine spezielle Einrichtung für Menschen mit Behinderung wechseln. Das hat das Landessozialgericht Niedersachsen-Bremen entschieden. Die Richter gaben damit in einem Eilverfahren einem 52-jährigen Mann recht. Er ist schwerbehindert und pflegebedürftig und lebt seit Februar 2019 in einem Pflegeheim im Harz.

Aktenzeichen (L 8 SO 47/21 B ER)

Hilfsmittelbox

Sozialamt stellt Unterstützung ein

Das zuständige Sozialamt des Ennepe-Ruhr-Kreises hatte dem Mann im vergangenen Oktober mitgeteilt, dass eine Betreuung in einer Einrichtung für Menschen mit Behinderung bei seinen Einschränkungen geeigneter sei. Die Behörde stellte zudem die Unterstützung für die Heimkosten ein, die nicht durch das Einkommen des Mannes gedeckt sind. Der 52-Jährige fühlt sich dem Gericht zufolge in seiner jetzigen Einrichtung jedoch gut versorgt und lehnt einen Wechsel ab. Ohne die finanzielle Hilfe drohe aber die Kündigung des Heimplatzes. 

Das Landessozialgericht verpflichtete das Sozialamt vorläufig zur weiteren Übernahme der Zahlungen. Zur Begründung führte es an, die freie Entscheidung von Menschen mit Behinderung müsse geachtet und respektiert werden. Da der Pflegebedarf derzeit gedeckt werde, habe der Mann weiterhin Anspruch auf Übernahme der ungedeckten Heimkosten. Mit der verweigerten Unterstützung habe das Sozialamt unzulässig Druck ausgeübt.